Urlaubsankündigung: In der Zeit vom 27.09. bis einschließlich 07.10.2024 bleibt meine Praxis geschlossen.
ACHTUNG! Es gelten NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB 01.07.2023: Meine Praxis ist freitags von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.
Corona adé:
Ab 01.02.2023 sind alle Corona-Maßgaben und die Maskenpflicht aufgehoben. Natürlich werden von mir die allgemein üblichen Hygieneregeln in meiner Praxis weiterhin berücksichtigt.
WIR HABEN GEWONNEN!!! Stand: 21.11.2022:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 unsere Verfassungsklage entschieden. Am 21.11.2022 wurde der Pressebericht des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht. Im Klartext bedeutet dies für mich als Therapeut:
Als Tierheilpraktikerin darf ich wieder jedem Tier, das nicht der Lebensmittelgewinnung dient, die komplette Bandbreite der humanhomöopathischen Mittel in allen Potenzen verordnen. Damit habe ich wieder alle therapeutischen Möglichkeiten im Rahmen der Homöopathie. Diese Entscheidung freut unseren Berufsstand enorm, da das TAMG in § 50 Abs. 2 unser im Grundgesetz geregeltes Grundrecht auf Berufsfreiheit und auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt hat.
Auch alle Tierhalter dürfen wieder eigenverantwortlich ihrem Tier homöopathische Mittel verabreichen. Das betrifft alle die Humanhomöopathika, die nicht für Tiere zugelassen wurden. Tierarzneimittel dürfen nur für die Symptome und die Tierart(en) eingesetzt werden, die auf der Verpackung deklariert sind.
Thema Blutegel:
Der Blutegel ist ein Fertigarzneimittel und nur für den Humanbereich zugelassen! Eine Behandlung mit Blutegeln muss seit Einführung des TAMG vom Tierarzt verordnet werden und darf auch vom Tierhalter nur bei Tieren angewendet werden, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen!
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung vergeht viel Zeit, bis alle Formalitäten geklärt sind für eine Egel-Lieferung, bevor endlich den Tieren geholfen werden kann. Daher habe ich mich entschlossen, den Tieren anderweitig im akuten Fall zu helfen und biete keine Blutegelbehandlungen mehr an.
Aktuelles Recht zum TAMG. Stand 29.01.2022: HOMÖOPATHIE am Tier
Seit dem 28.01.2022 ist der Einsatz von apothekenpflichtigen Arzneimitteln am Tier per Gesetz (TAMG = Tierarzneimittelgesetz) geregelt. Dies betrifft auch den Einsatz von homöopathischen Mitteln. Nur unter bestimmten Bedingungen darf einem Tier ein homöopathisches Mittel gegeben werden, wenn dieses Mittel nicht für Tiere zugelassen ist. Auch die Blutegel sind aktuell nur für den Humanbereich zugelassen und stellen kein Tierarzneimittel dar. Die Regelung des TAMG betrifft auch meine Behandlungsmöglichkeiten in meiner TierHeilpraxis. Gemeinsam besprechen wir eine Lösung im persönlichen Termin. Sprechen Sie mich dazu gerne an - vielen Dank.