TierHeilpraktik Hoffmann

Gabi Hoffmann ~Tierheilpraktikerin für Hunde und Pferde seit 2010

Infothek

Ab 01.02.2023 sind alle Coronamaßgaben und die Maskenpflicht aufgehoben. Natürlich werden von mir die allgemein üblichen Hygieneregeln in meiner Praxis weiterhin berücksichtigt.



WIR HABEN GEWONNEN!!! Stand: 21.11.2022:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 unsere Verfassungsklage entschieden. Am 21.11.2022 wurde der Pressebericht des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht. Im Klartext bedeutet dies für mich als Therapeut:

Als Tierheilpraktikerin darf ich wieder jedem Tier, das nicht der Lebensmittelgewinnung dient, die komplette Bandbreite der humanhomöopathischen Mittel in allen Potenzen verordnen. Damit habe ich wieder alle therapeutischen Möglichkeiten im Rahmen der Homöopathie. Diese Entscheidung freut unseren Berufsstand enorm, da das TAMG in § 50 Abs. 2 unser im Grundgesetz geregeltes Grundrecht auf Berufsfreiheit und auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt hat.

Auch alle Tierhalter dürfen wieder eigenverantwortlich ihrem Tier homöopathische Mittel verabreichen. Das betrifft alle die Humanhomöopathika, die nicht für Tiere zugelassen wurden.



Aktuelles Recht TAMG. Stand 29.01.2022: HOMÖOPATHIE am Tier

Seit dem 28.01.2022 ist der Einsatz von apothekenpflichtigen Arzneimitteln am Tier per Gesetz (TAMG = Tierarzneimittelgesetz) geregelt. Dies betrifft auch den Einsatz von homöopathischen Mitteln. Nur unter bestimmten Bedingungen darf einem Tier ein homöopathisches Mittel gegeben werden, wenn dieses Mittel nicht für Tiere zugelassen ist. Auch die Blutegel sind aktuell nur für den Humanbereich zugelassen und stellen kein Tierarzneimittel dar. Die Regelung des TAMG betrifft auch meine Behandlungsmöglichkeiten in meiner TierHeilpraxis. Gemeinsam besprechen wir eine Lösung im persönlichen Termin. Sprechen Sie mich dazu gerne an - vielen Dank.